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MINERGIE P®-Bauten benötigen nur einen Bruchteil der Heizenergie bestehender Gebäude.
Bild: MINERGIE®

 
 

Energieeffiziente Gebäude
werden Pflicht

Die Kantone setzen auf sparsame Gebäude. Neubauten sollen künftig nur noch rund halb so viel Wärmeenergie verbrauchen wie heute. Zudem wollen die Kantone einen gesamtschweizerisch einheitlichen, freiwilligen «Gebäudeenergieausweis». Alle diese Neuerungen werden sie in den Jahren 2009 bis 2011 umsetzen.

energieschweiz, das Energiesparprogramm des Bundes, weist denn auch eine überaus positive Gesamtbilanz aus: Im Jahr 2006 konnte der Energieverbrauch um 15 Petajoule (PJ) gesenkt werden. Zum Vergleich: Das sind rund 1,5 Prozent des gesamten Energieverbrauches in der Schweiz oder entspricht einem Heizöl-Äquivalent von 350‘000 Tonnen. Eine ähnliche grosse Wirkung erzielen die Kantone mit Förderbeiträgen und Bauvorschriften. Die expliziten energetischen Anforderungen, die an Neubauten und Sanierungen gestellt werden, führen zu weiteren Einsparungen von rund 11 bis 21 PJ Energie. Damit ist klar: Die Qualität der Wohnhäuser entscheidet über den Energiekonsum. Für die Hälfte des nationalen Energieverbrauches sind die Gebäude verantwortlich.


Hauseigentümer entscheidet, wie er das Ziel erfüllt

Die Kantone planen nun den nächsten wirkungsvollen Schritt: Die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) hat Mustervorschriften (MuKEn) erlassen. Danach dürfen umfassend sanierte Gebäude nur noch rund 9 Liter Heizöl-Äquivalente an Wärmeenergie pro m2 Energiebezugs-
fläche verbrauchen. Bei Neubauten darf der spezifische Verbrauch noch sechs Liter Heizöl-Äquivalente pro m2 Wohnfläche betragen. Davon dürfen max. 80 Prozent fossil sein. Zum Vergleich: Der Durchschnittswert eines unrenovierten Wohnhauses liegt bei etwa 20 Litern.

Die Gesetzgeber machen also deutlich: In den letzten Jahren ist die Wärmeversorgung der Bauten aufgrund stark steigender Energiepreise und umweltrelevanter Auswirkungen - insbesondere des CO2-Ausstosses - verstärkt ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Die Gebäude - in erster Linie die Fassaden, Dächer und Böden - sind daher konsequent energetisch zu verbessern. Allerdings bleibt es den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern überlassen, wie die Umsetzung im Detail erfolgt. Insbesondere bei der Wahl der haustechnischen Installationen sind sie frei. Damit fördern die Kantone bauliche und haustechnische Lösungen, die dem Standort des Gebäudes und dem Klima, der spezifischen Nutzung sowie der individuellen Einschätzung der Eigentümer angepasst sind. Die einzelnen Kantone sind ebenfalls frei, die Mustervorschriften bis 2011 einzuführen. Die seit dem Jahre 2000 intensivierte Harmonisierung der kantonalen Bauvorschriften im Energiebereich ist bisher eine Erfolgsgeschichte. Die damals beschlossenen zentralen Bestimmungen gelten mittlerweile in der gesamten Schweiz.


«Gebäudeenergieausweis der Kantone» kommt

Die EnDK hat beschlossen, einen schweizweit einheitlichen Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) einzuführen. Sie setzt auf einen einfachen und kostengünstigen internetgestützten Service. Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer soll der GEAK ein freiwilliges Informationsinstrument sein, das beispielsweise im Hinblick auf Sanierungen oder Handänderungen erstellt werden kann. Die Vorarbeiten der EnDK sind soweit fortgeschritten, dass der GEAK im Jahr 2009 der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Informations- und Marketingmassnahmen werden die Verbreitung des Gebäudeenergieausweises fördern.